Wird das Vermögen des Reiches dadurch beschädigt, daß das Finanzamt durch Täuschung veranlaßt wird, Bedarfsdeckungsscheine (VO. v. 20. Juni 1933) einzulösen, die der, der sie vorzeigt, nicht durch Verkauf von Waren in seiner zugelassenen Verkaufsstelle erworben hat?
Nach dem deutsch-schweizerischen Auslieferungsvertrag v. 21. Januar 1874 (RGBl. S. 113) steht die Straffreiheit, die ein deutsches Gesetz für die Tat oder die Strafe vorschreibt, der Auslieferung entgegen.
Sind Prozeßbevollmächtigte, auch wenn sie nicht dem Rechtsanwaltsstand angehören, rechtlich verpflichtet, im bürgerlichen Streitverfahren ohne Rücksicht auf die Belange ihrer Parteien zu verhindern, daß unwahre eidliche Zeugenaussagen zustandekommen?
1. Kann wegen gewohnheitsmäßiger Jagdwilderei bestraft werden, wer nach dem 31. August 1935 nur eine Handlung begangen hat, die auf seiner bereits vorher gebildeten Gewohnheit beruht?
2. Können nach § 292 Abs. 3 StGB. als erschwerend auch Umstände in Betracht kommen, wie sie Abs. 2 aufführt?
3. Können Wildteile eingezogen werden, die der Täter eines Jagdvergehens durch Eingriff in fremdes Jagdrecht an sich gebracht hat?
Durch eine Handlung gegenüber einer Ehefrau, die deren guten Ruf schädigt, kann der Ehemann selbst dann beleidigt werden, wenn die Ehefrau sie sich gefallen läßt.