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Aktenzeichen 2 D 841/35

Datum 13.01.1936

Leitsatz Sind Prozeßbevollmächtigte, auch wenn sie nicht dem Rechtsanwaltsstand angehören, rechtlich verpflichtet, im bürgerlichen Streitverfahren ohne Rücksicht auf die Belange ihrer Parteien zu verhindern, daß unwahre eidliche Zeugenaussagen zustandekommen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3180082

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