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Aktenzeichen 10 TB 42/35

Datum 13.01.1936

Leitsatz Nach dem deutsch-schweizerischen Auslieferungsvertrag v. 21. Januar 1874 (RGBl. S. 113) steht die Straffreiheit, die ein deutsches Gesetz für die Tat oder die Strafe vorschreibt, der Auslieferung entgegen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3170074

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