Kann ein Steuerpflichtiger, der zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht verpflichtet ist oder sich über das Bestehen dieser Pflicht in einem unverschuldeten Irrtum befindet, durch vorsätzliche Unterlassung der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung den Tatbestand der Einkommensteuerhinterziehung verwirklichen, wenn die Unterlassung nicht nur eine Verkürzung der Umsatzsteuer, sondern zugleich eine Verkürzung der Einkommensteuer herbeigeführt hat?
1. Ist die Kaufgeldforderung dessen, der im eigenen Namen Wertpapiere eines Ausländers als mittelbarer Stellvertreter verkauft hat, eine "zu Gunsten eines Ausländers entstandene ... Forderung" (§ 1 der siebenten DurchfVO. z. DevVO. 1931 v. 10. November 1931, jetzt § 18 Abs. 1 DevVO. 1932)?
2. Besteht Gesetzeseinheit, wenn der mittelbare Stellvertreter ohne Genehmigung der Devisenstelle eine solche Kaufgeldforderung einzieht und den Erlös an den Ausländer im Inlande aushändigt (§§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 3 DevVO. 1932)?
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßnahmen der Sicherung und Besserung v. 24. November 1933 (RGBl. I S. 995).
a) Liegt eine "rechtskräftige Verurteilung" im Sinne dieser Vorschrift vor, wenn die erkannte Strafe nachträglich in eine Gesamtstrafe einbezogen wird?
b) Muß die Verbüßung der Strafe aus dem weiteren, vor dem 1. Januar 1934 ergangenen Urteil noch im Zeitpunkte der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung andauern?
c) Was ist unter einem "gefährlichen Gewohnheitsverbrecher" zu verstehen? Inwiefern muß die Gesamtwürdigung der Taten diese Eigenschaft ergeben? Wann erfordert die öffentliche Sicherheit die Anordnung der Sicherungsverwahrung? In welcher Weise haben sich die Urteilsgründe über diese Merkmale zu verhalten?
1. Ist auch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ein Verband im Sinne der §§ 1 und 2 der VO. zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung v. 21. März 1933 (RGBl. I S. 135)?
2. Ist das unbefugte Tragen einer verkleinerten Nachbildung des Hoheitsabzeichens der Partei strafbar?
3. Ist der Betrug eine strafbare Handlung gegen eine Person im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung?
4. In welchem Verhältnis steht § 2 Abs. 1
a) zu § 1 Abs. 2,
b) zu den für strafbare Handlungen gegen Personen oder Sachen in Betracht kommenden Strafgesetzen?
Schließt bei strafbaren Handlungen gegen die militärische Unterordnung und bei den in Ausübung des Dienstes begangenen strafbaren Handlungen selbstverschuldete Trunkenheit die Strafmilderung wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit aus?
1. Trifft der Begriff "wegen eines Verbrechens oder Vergehens ... verurteilt" in § 42 k Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB. auch auf den Anstifter, den Gehilfen und den zu, der lediglich einen strafbaren Versuch begangen hat?
2. Darf auf Entmannung erkannt werden, wenn der Täter eine sehr lange Freiheitsstrafe zu verbüßen hat?
1. Ist für den Zustand der Bewußtlosigkeit der § 51 StGB. a. F. oder der § 51 Abs. 1 StGB. n. F. mildestes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB.?
2. Darf bei Prüfung dieser Frage eine jetzt mögliche Verurteilung aus § 330 a StGB. berücksichtigt werden?