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Aktenzeichen 2 D 347/34

Datum 17.05.1934

Leitsatz 1. Ist für den Zustand der Bewußtlosigkeit der § 51 StGB. a. F. oder der § 51 Abs. 1 StGB. n. F. mildestes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB.? 2. Darf bei Prüfung dieser Frage eine jetzt mögliche Verurteilung aus § 330 a StGB. berücksichtigt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F12F0171

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