Aktenzeichen 1 D 294/34
Datum 24.04.1934
Leitsatz 1. Ist auch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ein Verband im Sinne der §§ 1 und 2 der VO. zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung v. 21. März 1933 (RGBl. I S. 135)? 2. Ist das unbefugte Tragen einer verkleinerten Nachbildung des Hoheitsabzeichens der Partei strafbar? 3. Ist der Betrug eine strafbare Handlung gegen eine Person im Sinne des § 2 Abs. 1 der Verordnung? 4. In welchem Verhältnis steht § 2 Abs. 1 a) zu § 1 Abs. 2, b) zu den für strafbare Handlungen gegen Personen oder Sachen in Betracht kommenden Strafgesetzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F12A0158
zurück