Ist in Bayern wegen Beleidigung eines Amtsgerichtes in dessen Eigenschaft als Behörde der mit der allgemeinen Dienstaufsicht über dasselbe betraute Richter zur Stellung des Strafantrages berechtigt?
Art. 17 Abs. 4. Art. 68 Abs. 1. Art. 69 Abs. 1 Ziff. 5. Artt. 70. 71 (Gesetz- u. Verordnungsbl. S. 273).
Ist in der unbefugten Übertragung einer zum zollamtlichen Verschlusse dienenden Plombe auf ein anderes Kollo die Herstellung einer falschen öffentlichen Urkunde zu finden?
Erfordert der Thatbestand eines in Zusammenrottung von Gefangenen "mit vereinten Kräften" unternommenen Ausbruches, daß jeder der Beteiligten mit seinen Körperkräften unmittelbar an den Ausbruchshandlungen mitgewirkt hat, oder genügt die Teilnahme an der Zusammenrottung mit dem Bewußtsein der von einem für alle zwecks Ausführung des gemeinsamen Unternehmens begangenen Ausbruchshandlung?
Was ist unter "Vormund" im Sinne von §. 174 Nr. 1 St.G.B.'s zu verstehen, gehören darunter insbesondere die im Landesgesetze als "Vormund" bezeichneten Personen, deren Funktion sich auf die Verwaltung oder Beaufsichtigung des Vermögens eines Dritten beschränkt?
Ist der Aussteller eines inländischen (und der erste inländische Inhaber eines ausländischen) Wechsels nach §. 7 des Wechselstempelsteuergesetzes vom 10. Juni 1869 (B.G.Bl. S. 193) berechtigt, den mit einem inländischen Indossamente noch nicht versehenen Wechsel vor Entrichtung einer Stempelabgabe nicht allein zur Annahme, sondern auch für den Fall der Nichtannahme zur Protesterhebung mangels Annahme zu versenden?
Ist unter "Fahrbahn" im Sinne des §. 315 St.G.B.'s bloß der Raum zwischen den Geleisen und außerhalb derselben, soweit Lokomotive und Wagen seitlich über dieselben hinausragen, oder der gesamte nähere Bereich der Bahngeleise und des Bahnkörpers zu verstehen?
1. Ist die Eigenschaft einer "Behörde" für das Gericht bindend festgestellt, wenn die Geschworenen eine diesen Begriff enthaltende Frage bejaht haben?
2. Ist das bayerische Gesamtstaatsministerium eine Behörde, und wer hat für dasselbe Strafantrag zu stellen?
3. Sind die Eröffnungen des vorgesetzten Ministers an einen Beamten über dessen von Amts wegen zu verfügende Versetzung von der Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses umfaßt?