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Aktenzeichen 2806/86

Datum 13.12.1886

Leitsatz 1. Ist die Eigenschaft einer "Behörde" für das Gericht bindend festgestellt, wenn die Geschworenen eine diesen Begriff enthaltende Frage bejaht haben? 2. Ist das bayerische Gesamtstaatsministerium eine Behörde, und wer hat für dasselbe Strafantrag zu stellen? 3. Sind die Eröffnungen des vorgesetzten Ministers an einen Beamten über dessen von Amts wegen zu verfügende Versetzung von der Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses umfaßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC190085

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