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Aktenzeichen 2762/86

Datum 09.12.1886

Leitsatz Was ist unter "Vormund" im Sinne von §. 174 Nr. 1 St.G.B.'s zu verstehen, gehören darunter insbesondere die im Landesgesetze als "Vormund" bezeichneten Personen, deren Funktion sich auf die Verwaltung oder Beaufsichtigung des Vermögens eines Dritten beschränkt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC140072

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