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Aktenzeichen 2303/86

Datum 09.12.1886

Leitsatz Ist der Aussteller eines inländischen (und der erste inländische Inhaber eines ausländischen) Wechsels nach §. 7 des Wechselstempelsteuergesetzes vom 10. Juni 1869 (B.G.Bl. S. 193) berechtigt, den mit einem inländischen Indossamente noch nicht versehenen Wechsel vor Entrichtung einer Stempelabgabe nicht allein zur Annahme, sondern auch für den Fall der Nichtannahme zur Protesterhebung mangels Annahme zu versenden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC170080

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