§ 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 VerbrauchsregelungsstrafVO, §§ 246, 266 StGB, § 4 VolksschädlingsVO. Derjenige, der bei einer Gemeinschaftsverpflegung die Verteilung der Lebensmittel und Speisen vorzunehmen hat, ist „Treuhänder“ der ihm anvertrauten Gebrauchsgüter im Sinne des Vorspruchs zur Verbrauchsregelungsstrafverordnung. Ihm obliegt eine besonders große Verantwortlichkeit gegen die Teilnehmer der Gemeinschaft. Die Aufgabe des Treuhänders ist es aber nicht, jedem Beteiligten das gleiche, sondern das Seine zu geben.
§§ 263, 43 StGB. Hält ein Weinhändler verkehrsunfähigen Wein (§ 13 Abs. 2 WeinG) oder Wein unter einer irreführenden Bezeichnung (§ 5 Abs. 1 WeinG) oder unter falscher geographischer Bezeichnung (§ 6 WeinG) auf Lager, so begeht er nicht schon allein hierdurch einen Betrugsversuch gegenüber Kaufliebhabern. § 5 Abs. 1, § 13 Abs. 2 WeinG. Vorrätighalten von Wein zum Verkaufe (§ 5 Abs. 1 WeinG) ist weder im Sinne dieser Vorschrift noch des § 13 Abs. 2 WeinG ein „In-den-Verkehr-bringen“.
Nachtrag. §§ 171, 174 Abs. 1 d, 460 öStG 1. Zum Begriff des Einsteigens beim Diebstahl. 2. Der Strafgefangene, der beim Entweichen die Anstaltswäsche und Anstaltskleidung mitnimmt, begeht Diebstahl an diesen Sachen.
Wird durch die Ablehnung des Antrages der Verteidigung, den Geschworenen einen Kommentar zum Strafgesetzbuche und den Text eines Gesetzes in das Beratungszimmer mitzugeben, eine Rechtsnorm verletzt?
1. Findet §. 23 a des Gesetzes vom 29. Mai 1885, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881 (R.G.Bl. 1885 S. 171 -- §. 34 des neu redigierten Gesetzes a. a. O. S. 179), Anwendung, wenn nach dem 1. Oktober 1885 wegen vor diesem Tage begangener Verfehlung gegen die Bestimmungen über Stempelung von "Schlußnoten und Rechnungen" (Abschn. II des Gesetzes und Nr. 4 des Tarifes vom 1. Juli 1881) auf Strafe zu erkennen ist?
2. Steht der Grundsatz des §. 2 Abs. 2 St.G.B.'s über die Rückanwendung der Strafgesetze dabei in Frage?
1. Kann der von einer Privatperson auf Grund des §. 127 Abs. 1 St.P.O. vorläufig Festgenommene als ein "Gefangener" im Sinne des §. 347 St.G.B.'s angesehen werden?
2. Ist die Beaufsichtigung und Bewachung eines derart Festgenommenen dadurch, daß derselbe von der festnehmenden Privatperson dem zuständigen Ortsschulzen zugeführt wird, diesem Beamten im Sinne des §. 347 St.G.B.'s "anvertraut"?
Kann Diebstahl mittels Einsteigens angenommen werden, wenn kein Steigen, sondern ein Hindurchkriechen durch eine Öffnung stattgefunden hat? Thatbestandserfordernisse des Einsteigens.
Finden gegen einen in Bayern approbierten Bader, welcher die landesgesetzlichen Vorschriften über die Art der Ausübung seines Gewerbes überschreitet, die Strafnormen der Gewerbeordnung, insbesondere §. 147 Ziff. 1 derselben Anwendung?
Inwieweit kann die Mitwirkung bei einem Ehrengerichte, welches nach erfolgter und angenommener Herausforderung lediglich die unter den Duellanten streitige Frage der Art der zu benutzenden Kampfeswaffen zum Austrage zu bringen hatte, als strafbare Beihilfe zum Zweikampfe angesehen werden?