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Aktenzeichen 3312/85

Datum 19.01.1886

Leitsatz 1. Kann der von einer Privatperson auf Grund des §. 127 Abs. 1 St.P.O. vorläufig Festgenommene als ein "Gefangener" im Sinne des §. 347 St.G.B.'s angesehen werden? 2. Ist die Beaufsichtigung und Bewachung eines derart Festgenommenen dadurch, daß derselbe von der festnehmenden Privatperson dem zuständigen Ortsschulzen zugeführt wird, diesem Beamten im Sinne des §. 347 St.G.B.'s "anvertraut"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA500254

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