Muß der Spruch der Geschworenen den konkreten Thatbestand umfassen, wenn nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Maßstabe auf eine absolut bestimmte Strafe zu erkennen ist?
2. Findet die Strafbestimmung des §. 20 des preuß. Gesetzes vom 8. Mai 1837 über das Mobiliarfeuerversicherungswesen (preuß. G.S. S. 102) auch auf die Versicherung nicht vorhandener Vermögensgegenstände Anwendung?
3. Bezieht §. 22 dieses Gesetzes sich auf den Thatbestand des Vergehens, oder enthält er einen Strafausschließungsgrund?
Kann die Ausweisung von Ausländern aus dem Gebiete eines Bundesstaates nur durch die Landespolizeibehörde oder auch durch die Ortspolizeibehörde erfolgen?
Ist in den preußischen Forstdiebstahlssachen auf den Ersatz des Wertes des Entwendeten auch dann zu erkennen, wenn der Bestohlene wieder in den Besitz der entwendeten Walderzeugnisse gelangt ist?
222).
Begreift die "Unterlassung der Verfolgung einer strafbaren Handlung" im §. 346 St.G.B.'s auch die Nichtanzeige seitens eines Polizeibeamten?
2. Was versteht der §. 346 St.G.B.'s unter "strafbarer Handlung"? Fallen darunter insbesondere auch Gewerbekontraventionen?
Fallen Personen, welche infolge eines gerichtlichen Vorführungsbefehles zu einem Termine transportiert werden, unter den Begriff der Gefangenen im Sinne des §. 120 St.G.B.'s?
Ist das Berufungsgericht nur dann berechtigt, unter Aufhebung des schöffengerichtlichen Urteiles als erstinstanzliches Gericht zu erkennen, wenn dem schöffengerichtlichen Verfahren ein formeller Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu Grunde liegt? Welche Wirkung hat die gemäß §. 265 St.P.O. abgegebene Zustimmung des Angeklagten für das Verfahren in der Berufungsinstanz?
Steht dem Angeklagten in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren das Recht zu, behufs seiner Verteidigung gefälschter oder verfälschter Urkunden sich zu bedienen?
Ist die Rechtswirksamkeit eines "zu Protokoll" bei der Staatsanwaltschaft angebrachten Strafantrages von der Beobachtung irgend welcher Förmlichkeiten bei der Protokollierung abhängig?
2. Werden die einem Muster gesetzlich zustehenden Schutzrechte dadurch beeinträchtigt, daß das fragliche Muster nach den mit ihm verbundenen Zeichen, Buchstaben oder dergleichen erkennbar nur für den Gebrauch eines einzelnen Abnehmers bestimmt ist?
3. Liegt verbotene Nachbildung eines geschützten Musters mit strafbarer Verbreitungsabsicht auch dann vor, wenn in dem vorbezeichneten Falle ein Dritter im Auftrage des fraglichen Abnehmers lediglich für dessen Gebrauchszwecke das Muster nachgebildet hat? Was versteht das Gesetz unter dem Begriffe einer "Einzelkopie"?
Ist ein Richter, welcher im Vorverfahren auf die Aufforderung des Staatsanwaltes eine schriftliche Erklärung über seine Wahrnehmungen bei dem den Gegenstand der Anklage bildenden Vorfalle abgegeben hat, unfähig, bei der Verhandlung und Entscheidung der Sache als Richter mitzuwirken?