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Aktenzeichen 793/85

Datum 30.04.1885

Leitsatz Ist die Rechtswirksamkeit eines "zu Protokoll" bei der Staatsanwaltschaft angebrachten Strafantrages von der Beobachtung irgend welcher Förmlichkeiten bei der Protokollierung abhängig? 2. Werden die einem Muster gesetzlich zustehenden Schutzrechte dadurch beeinträchtigt, daß das fragliche Muster nach den mit ihm verbundenen Zeichen, Buchstaben oder dergleichen erkennbar nur für den Gebrauch eines einzelnen Abnehmers bestimmt ist? 3. Liegt verbotene Nachbildung eines geschützten Musters mit strafbarer Verbreitungsabsicht auch dann vor, wenn in dem vorbezeichneten Falle ein Dritter im Auftrage des fraglichen Abnehmers lediglich für dessen Gebrauchszwecke das Muster nachgebildet hat? Was versteht das Gesetz unter dem Begriffe einer "Einzelkopie"?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9390173

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