Findet, wenn ein unter der Herrschaft des Code d'instruction eriminelle vor dem 1. Oktober 1879 in Elsaß-Lothringen erlassenes Versäumnisurteil infolge erhobenen Einspruches nach diesem Tage in Wegfall gekommen ist, auf das weitere Verfahren die Strafprozeßordnung oder die frühere Prozeßgesetzgebung Anwendung?
Kann auch im Falle der im Amte zugefügten vorsätzlichen Körperverletzung neben der Strafe auf Verlangen des Verletzten auf eine an denselben zu erlegende Buße erkannt werden?
Sind die wegen Begünstigung oder Hehlerei gemeinschaftlich mit dem Thäter verurteilten Personen im Sinne des §. 498 Abs. 2 St.P.O. als Mitangeklagte anzusehen, welche "in bezug auf dieselbe That" zu Strafe verurteilt wurden?
Kann der Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung darin gefunden werden, daß im Einwohnermelderegister auf Grund falscher Meldung über Namen und Familienstand eines Neuangezogenen unrichtige Eintragungen bewirkt werden?
Erstreckt sich die Vorschrift des §. 6 Nr. 5 der preuß. Militärstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845, daß Herausforderungen und Zweikämpfe beurlaubter Landwehroffiziere vor die Militärgerichte gehören, jetzt auf Assistenzärzte der Marinereserve?
2. Unter welcher Voraussetzung erwächst aus der Verabschiedung derselben die Zuständigkeit der Civilgerichte?
Inwieweit sind als "Gewerbetreibende" im Sinne des §. 136 Nr. 1 a des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (R.G.Bl. S. 317) auch Gewerbegehilfen anzusehen?
Setzt die Anwendung des §. 9 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen oder gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen (R.G.Bl. S. 61) voraus, daß der Angeklagte von dem Vorhandensein der bei ihm vorgefundenen Sprengstoffe Kenntnis gehabt hat? oder genügt der Nachweis einer Fahrlässigkeit?
Begriff des "Beiseiteschaffens" in §. 133 St.G.B.'s. Gehört dazu notwendig ein positives Handeln?
2. Ist unter dem in §. 133 a. a. O. erwähnten "Dritten" ein Nichtbeamter zu verstehen, oder ist dieses Wort im Gegensatze zum Thäter gebraucht?
Enthält der §. 214 St.G.B.'s den Thatbestand eines eigenartigen Verbrechens?
2. Leiden die Vorschriften über die Formulierung von Hilfsfragen auch auf etwa zu stellende Nebenfragen Anwendung?
Ist zum Thatbestande der strafbaren Verleitung zur Ableistung eines falschen Eides die Leistung des objektiv unrichtigen Eides seitens des Verleiteten erforderlich?