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Aktenzeichen 1260/85

Datum 08.06.1885

Leitsatz Setzt die Anwendung des §. 9 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbrecherischen oder gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen (R.G.Bl. S. 61) voraus, daß der Angeklagte von dem Vorhandensein der bei ihm vorgefundenen Sprengstoffe Kenntnis gehabt hat? oder genügt der Nachweis einer Fahrlässigkeit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B94B0244

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