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Aktenzeichen 1344/85
Datum 09.06.1885
Leitsatz Begriff des "Beiseiteschaffens" in §. 133 St.G.B.'s. Gehört dazu notwendig ein positives Handeln? 2. Ist unter dem in §. 133 a. a. O. erwähnten "Dritten" ein Nichtbeamter zu verstehen, oder ist dieses Wort im Gegensatze zum Thäter gebraucht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B94C0247
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