zurück

Aktenzeichen 975/85

Datum 22.05.1885

Leitsatz Erstreckt sich die Vorschrift des §. 6 Nr. 5 der preuß. Militärstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845, daß Herausforderungen und Zweikämpfe beurlaubter Landwehroffiziere vor die Militärgerichte gehören, jetzt auf Assistenzärzte der Marinereserve? 2. Unter welcher Voraussetzung erwächst aus der Verabschiedung derselben die Zuständigkeit der Civilgerichte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9490231

Download PDF

zurück