Enthält die in der Hauptverhandlung geschehene bloße Wiederholung eines bereits vor der Hauptverhandlung gegen erkennende Richter angebrachten, aber in zur Zeit unanfechtbarer Weise als unbegründet verworfenen Ablehnungsgesuches die formell statthafte Stellung eines anderweiten Ablehnungsantrages, auf welchen vom Gerichte ohne Mitwirkung der von der Ablehnung betroffenen Richter nochmalige materielle Entschließung gefaßt werden muß?
Besteht im rechtsrheinischen Gebiete Bayerns für den Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Mieter eingebrachten, noch auf dem Grundstücke sich befindenden Sachen?
Wird die Rechtswirksamkeit der Eintragung des Warenzeichens eines ausländischen Handeltreibenden in das Register des Handelsgerichtes in Leipzig dadurch beseitigt, daß der dem letzteren geführte "Nachweis" des Bestehens ausländischer Schutzrechte in der Art, wie er erbracht worden ist, auf rechtsirrtümlichen Grundlagen ruhte?
2. Ist es insbesondere für diese Frage von rechtlichem Einflusse, daß die nordamerikanische Kongreßakte vom 8. Juli 1870, auf Grund deren Staatsangehörige der Union den Nachweis der von ihnen erfüllten Voraussetzungen für den Anspruch auf Schutz ihres Warenzeichens in der Union geführt haben, durch die nach dem Staatsrechte der Union zuständige Instanz für unkonstitutionell und rechtsunwirksam erklärt worden ist?
Raufhandel. Wird die Strafbarkeit desselben dadurch ausgeschlossen, daß der Verstorbene sich die tödliche Verletzung bei der Verteidigung selbst zugefügt hat?
Kann eine rechtswidrige Zueignung von Sachen im Sinne der §§. 242. 246 St.G.B.'s dann angenommen werden, wenn der Thäter lediglich in der Absicht handelte, dieselben einem Dritten zu entziehen und diesen dadurch in seinem Vermögen zu schädigen?
Welche Handlungen fallen unter §. 34 des Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (R.G.Bl. S. 501)?
2. Was ist unter einem Bevollmächtigten im Sinne des §. 266 Ziff. 2 St.G.B.'s zu verstehen?
1. Ist es, um einen Betrug als im Inlande verübt zu charakterisieren, notwendig, daß auch die zum Thatbestande des Betruges erforderliche Beschädigung des Vermögens eines anderen im Inlande eintritt, oder, daß der Handelnde sich bewußt gewesen, es werde oder könne gerade im Inlande eine Vermögensbeschädigung eintreten oder gerade eine im Inlande befindliche Person eine Vermögensbeschädigung erleiden?
2. Kommt für den Thatbestand des Betruges und für die Frage, wo er als begangen erscheine, auch ein solcher Irrtum in Betracht, welcher nur mittelbar die Ursache der Vermögensbeschädigung ist?
Welche Handlungen umfaßt der Begriff "Jagen", "Ausüben der Jagd", und welche Handlungen erfüllen sonach bereits das vollendete Vergehen des unberechtigten Jagens?
Liegt dann, wenn der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens einen unter §. 210 Ziff. 2 K.O. fallenden Sachverhalt unterstellt, in der Hauptverhandlung dagegen sich ein unter §. 210 Ziff. 3 K.O. fallender Sachverhalt ergiebt, eine andere That vor, zu deren Aburteilung das Gericht nur unter der in §. 265 Abs. 1 St.P.O. bezeichneten Voraussetzung berechtigt wäre?