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Aktenzeichen 2554/84

Datum 08.11.1884

Leitsatz Wird die Rechtswirksamkeit der Eintragung des Warenzeichens eines ausländischen Handeltreibenden in das Register des Handelsgerichtes in Leipzig dadurch beseitigt, daß der dem letzteren geführte "Nachweis" des Bestehens ausländischer Schutzrechte in der Art, wie er erbracht worden ist, auf rechtsirrtümlichen Grundlagen ruhte? 2. Ist es insbesondere für diese Frage von rechtlichem Einflusse, daß die nordamerikanische Kongreßakte vom 8. Juli 1870, auf Grund deren Staatsangehörige der Union den Nachweis der von ihnen erfüllten Voraussetzungen für den Anspruch auf Schutz ihres Warenzeichens in der Union geführt haben, durch die nach dem Staatsrechte der Union zuständige Instanz für unkonstitutionell und rechtsunwirksam erklärt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8420233

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