1. Welche Bedeutung und Wirkung hat die der Bejahung einer Hauptfrage von den Geschworenen beigefügte Verneinung eines Begriffsmerkmales des zur Anklage stehenden Deliktes und die bei derartiger Beantwortung erfolgte Bejahung der für den Fall der Bejahung der Hauptfrage gestellten Nebenfrage nach mildernden Umständen?
2. Enthält die Nichtangabe des Stimmenverhältnisses bei einer dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung einen sachlichen Mangel des Spruches?
Fällt die Ausräumung von Illaten wider den Willen des pfandberechtigten hauswirtes unter §. 289 St.G.B.'s, wenn die Sachen nur in eine andere Mietswohnung desselben Hauses geschafft werden?
Finden auf den Rücktritt von dem Unternehmen, einen anderen zum Meineide zu verleiten, die Strafbefreiungsgründe für den Rücktritt vom Versuche Anwendung?
1. Gehören die als Bahnpolizeibeamte vorschriftsmäßig angestellten Bediensteten einer Privateisenbahngesellschaft im Sinne des Strafgesetzes schlechthin zu den Beamten, oder ist dies nur insoweit der Fall, als sie bahnpolizeiliche Funktionen ausüben?
2. Inwieweit kann der Thatbestand aktiver, bezw. passiver Amtsbestechung dadurch erfüllt werden, daß ein nicht mit dem erforderlichen Fahrbillet versehener Passagier einer Privateisenbahn dem die Fahrbillets kontrollierenden Schaffner Vorteile dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß derselbe pflichtwidrig ihm die Fahrt ohne Billet gestatte?
Ist eine vom Militärgerichte auf Grund des §. 138 Militär-St.G.B.'s ausgesprochene Verurteilung wegen Diebstahles als eine zur Begründung der Rückfallsstrafe geeignete Vorbestrafung aufzufassen?
Von welchen Voraussetzungen macht §. 117 St.G.B.'s die Eigenschaft eines von dem Waldeigentümer, dem Forst- oder Jagdberechtigten bestellten Aufsehers abhängig?
1. Erfordert der subjektive Thatbestand des Verbrechens der Vornahme unzüchtiger Handlungen mit Personen unter 14 Jahren auch das Bewußtsein des Thäters von dem Alter des mißbrauchten Kindes?
2. Wann ist Nichtkenntnis von Thatumständen, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören, anzunehmen?
Ist die Bestrafung wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides ausgeschlossen, wenn der Umstand, in welchem von der Wahrheit abgewichen ist, vollkommen bedeutungslos ist?
Gehören reichsgesetzlich Hebammen zu denjenigen "approbierten" Medizinalpersonen, welche sich durch Ausstellung wissentlich unrichtiger Gesundheitsatteste strafbar machen?