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Aktenzeichen 790/84

Datum 21.04.1884

Leitsatz 1. Welche Bedeutung und Wirkung hat die der Bejahung einer Hauptfrage von den Geschworenen beigefügte Verneinung eines Begriffsmerkmales des zur Anklage stehenden Deliktes und die bei derartiger Beantwortung erfolgte Bejahung der für den Fall der Bejahung der Hauptfrage gestellten Nebenfrage nach mildernden Umständen? 2. Enthält die Nichtangabe des Stimmenverhältnisses bei einer dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung einen sachlichen Mangel des Spruches?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B75D0315

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