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Aktenzeichen 849/84
Datum 22.04.1884
Leitsatz Fällt die Ausräumung von Illaten wider den Willen des pfandberechtigten hauswirtes unter §. 289 St.G.B.'s, wenn die Sachen nur in eine andere Mietswohnung desselben Hauses geschafft werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B75F0321
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