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Aktenzeichen 928/84
Datum 29.04.1884
Leitsatz Ist die Bestrafung wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides ausgeschlossen, wenn der Umstand, in welchem von der Wahrheit abgewichen ist, vollkommen bedeutungslos ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7650338
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