Wird der Thatbestand des §. 164 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Zweck der wissentlich falschen Anzeige Beseitigung eines gegen den Anzeigenden ergangenen Strafurteiles ist?
1. Sind die von einem Bürgermeister in Elsaß-Lothringen ausgestellten Zahlungsanweisungen als Beurkundungen im Sinne des §. 348 St.G.B.'s anzusehen?
2. Gelten als solche die den Zahlungsanweisungen beigefügten Bescheinigungen, durch welche die Richtigkeit der Rechnungen bestätigt wird, auf welche sich die Anweisungen beziehen?
Gehört zum Thatbestande des Einschleichens im Sinne des §. 243 Ziff. 7 St.G.B.'s notwendig die Beseitigung oder Umgehung vorhandener oder durch die Umstände gebotener Sicherungsmittel?
1. Unterliegt auch die Anwendung ausländischen Rechtes in Strafsachen dem Angriffe mittels der Revision?
2. Uber den Schutz der bei Waren der Textilindustrieen in Großbritannien gebrauchten Marken nach britischem Rechte.
1. Was gehört zur Erfüllung des Thatbestandsmerkmales des Ungehorsams gegen "Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen", zu welchem öffentlich vor einer Menschenmenge aufgefordert worden ist? Genügt es zur Ersüllung dieses Merkmales, daß zur Begehung einer strafbaren Handlung aufgefordert worden ist, deren Strafbarkeit auf Gesetz, rechtsgültiger Verordnung oder zuständiger obrigkeitlicher Anordnung beruht?
2. Begrifslicher Unterschied der Strafnormen der §§. 110. 111 St.G.B.'s.
Darf in einer gegen mehrere Angeklagte gerichteten Hauptverhandlung von der Erhebung einzelner -- herbeigeschaffter -- Beweise unter allen Umständen nur dann abgesehen werden, wenn alle Angeklagte sich damit einverstanden erklären?
Setzt §. 173 Abs. 2 St.G.B.'s, welcher den Beischlaf zwischen Verschwägerten auf- und absteigender Linie mit Strafe bedroht, das Fortbestehen der die Schwägerschaft begründenden Ehe voraus?
1. Wird die Beweiserheblichkeit einer Quittung im Sinne des §. 267 St.G.B.'s dadurch aufgehoben, daß die Unterschrift unter derselben nicht handschriftlich, sondern durch Aufdrücken eines Firmen- oder Namenstempels hergestellt ist?
2. Kann durch unbefugte Benutzung eines fremden Firmen- oder Namenstempels die fälschliche Anfertigung einer Urkunde bewirkt werden?
Unterschied des sogenannten Mundraubes im Sinne des §. 370 Nr. 5 St.G.B.'s vom gemeinen Diebstahle. Begriff der Entwendung zum alsbaldigen Verbrauche.
Bleibt der Thatbestand des Mundraubes dann ausgeschlossen, wenn der Thäter bei Begehung der That die Absicht hatte, die entwendeten Nahrungs- oder Genußmittel ganz oder teilweise, auf längere oder kürzere Zeit, als Vorrat für sich zu verwahren?
Ist der Kaiser im Reichslande Elsaß-Lothringen Landesherr im Sinne der §§. 94 flg. St.G.B.'s, und sind sonach die Mitglieder des preußischen Königshauses dort als Mitglieder des landesherrlichen Hauses im Sinne des §. 97 St.G.B.'s anzusehen?