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Aktenzeichen 432/84

Datum 13.03.1884

Leitsatz 1. Was gehört zur Erfüllung des Thatbestandsmerkmales des Ungehorsams gegen "Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen", zu welchem öffentlich vor einer Menschenmenge aufgefordert worden ist? Genügt es zur Ersüllung dieses Merkmales, daß zur Begehung einer strafbaren Handlung aufgefordert worden ist, deren Strafbarkeit auf Gesetz, rechtsgültiger Verordnung oder zuständiger obrigkeitlicher Anordnung beruht? 2. Begrifslicher Unterschied der Strafnormen der §§. 110. 111 St.G.B.'s.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7570296

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