Fordert die Anwendung des §. 265 St.P.O., daß die "andere That", deren Angeklagter im Laufe der Hauptverhandlung beschuldigt wird, demselben unter Hervorhebung der gesetzlichen Merkmale und des anzuwendenden Strafgesetzes bezeichnet werde?
Ist der Versuch auch dann strafbar, wenn nicht erwiesen ist, ob die zur Herbeiführung des beabsichtigten Erfolges angewendeten Mittel, welche die beabsichtigte Wirkung nicht gehabt, überhaupt den beabsichtigten Zweck zu erfüllen geeignet gewesen sind?
1. Sind die akademischen Gesetze über die Studentenduelle durch §. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch aufgehoben?
2. Können geschliffene Schläger als "tödliche Waffen" aufgefaßt werden?
1. Finden die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Schutze des Lebens eines Menschen schon auf solche Kinder Anwendung, welche erst in der Geburt begriffen sind, ohne daß noch die völlige Trennung von der Mutter stattgefunden hat?
2. Decken sich die Begriffe "Mensch" und "menschliche Frucht" im Sinne jener Strafvorschriften mit den gleichen Begriffen auf dem Gebiete des Civilrechts?
3. Ärztliche Kunstfehler. Tötung des in der Geburt begriffenen Kindes behufs Rettung der Mutter.
Ist eine Mehrzahl zeitlich getrennter gleichartiger Einzelhandlungen notwendig als eine Mehrheit selbständiger Handlungen, wodurch dasselbe Verbrechen oder Vergehen mehrmals begangen war, aufzufassen?
Sind die an einem neugeborenen Kinde zwecks Tötung desselben von der Mutter vorgenommenen Handlungen auch als Versuch straflos, wenn dasselbe bereits tot zur Welt gekommen ist?
Ist die Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung schon damit ausgeschlossen, daß bei späterer Untersuchung durch Sachverständige eine durch die Mißhandlung hervorgerufene Lebensgefahr nicht mehr objektiv konstatiert werden kann?
Was ist bei dem Thatbestande einer lediglich mündlichen Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens unter dem Begriffsmerkmale der "Knüpfung" der Aufforderung oder des Erbietens "an die Gewährung von Vorteilen irgend welcher Art" zu verstehen? Können dabei auch solche Vorteile in Betracht kommen, welche erst durch die Begehung des beabsichtigten Verbrechens verwirklicht werden sollen?