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Aktenzeichen 3007/83
Datum 19.01.1884
Leitsatz Ist die Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung schon damit ausgeschlossen, daß bei späterer Untersuchung durch Sachverständige eine durch die Mißhandlung hervorgerufene Lebensgefahr nicht mehr objektiv konstatiert werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B7010001
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