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Aktenzeichen 264/80

Datum 24.05.1880

Leitsatz Ist der Versuch auch dann strafbar, wenn nicht erwiesen ist, ob die zur Herbeiführung des beabsichtigten Erfolges angewendeten Mittel, welche die beabsichtigte Wirkung nicht gehabt, überhaupt den beabsichtigten Zweck zu erfüllen geeignet gewesen sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AECC0439

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