1. Ist nach dem Invalidenversicherungsgesetz die in rechtswidriger (aber nicht in gewinnsüchtiger oder auf fremden Schaden zielender) Absicht erfolgte Verfälschung einer Quittungskarte auch dann nicht als Urkundenfälschung zu bestrafen, wenn der Täter weder Arbeiter noch Arbeitgeber ist und die Quittungskarte auf unrechtmäßige Weise erlangt hat?
2. Was versteht § 184 des Gesetzes unter "Absicht, den Inhaber der Quittungskarte anderen Arbeitgebern gegenüber zu kennzeichnen"?
Können gegen einen bevormunderen Minderjährigen, welcher ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts ein kaufmännisches Geschäft betrieben hat, die Strafbestimmungen in §§ 240 Nr. 4. 241 K.O. Anwendung finden?
Was versteht § 1 der Verordnung, betreffend die Ausdehnung der §§ 135--139 und des § 139 b Gew.O. auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion, vom 31. Mai 1897 (R.G.Bl. S. 459) unter "Anfertigung oder Bearbeitung im großen"?
Fällt in Elsaß-Lothringen der einem von dem Gemeindejagdpächter bestellten Jagdaufseher geleistete Widerstand nur dann unter den § 117 St.G.B.'s, wenn der Aufseher den Jagdpachtbedingungen entsprechend mit Erlaubnis des Kreisdirektors bestellt worden ist?
Unter welchen Umständen kann ein privatschriftliches Zeugnis, welches der Polizeibehörde gegenüber als Ausweis zu dienen bestimmt ist, als beweiserhebliche Privaturkunde in Betracht kommen?
Begriff des Entweichens und der Befreiung eines Gefangenen. Verhältnis des Vorsatzes zur Fahrlässigkeit. Voraussetzungen der Anstiftung zur vorsätzlichen Gefangenenbefreiung.
Ist der gewerbliche Arbeiter, der regelmäßig ein Fahrrad benutzt, um sich zum Arbeitsplatze und von da wieder nach Hause zu begeben, bei dieser Benutzung des Fahrrades in Ausübung seines Berufs begriffen?