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Aktenzeichen 4991/03
Datum 30.10.1903
Leitsatz Unter welchen Umständen kann ein privatschriftliches Zeugnis, welches der Polizeibehörde gegenüber als Ausweis zu dienen bestimmt ist, als beweiserhebliche Privaturkunde in Betracht kommen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1840400
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