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Aktenzeichen 1670/03
Datum 28.09.1903
Leitsatz Fällt in Elsaß-Lothringen der einem von dem Gemeindejagdpächter bestellten Jagdaufseher geleistete Widerstand nur dann unter den § 117 St.G.B.'s, wenn der Aufseher den Jagdpachtbedingungen entsprechend mit Erlaubnis des Kreisdirektors bestellt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1820393
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