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Aktenzeichen 1670/03

Datum 28.09.1903

Leitsatz Fällt in Elsaß-Lothringen der einem von dem Gemeindejagdpächter bestellten Jagdaufseher geleistete Widerstand nur dann unter den § 117 St.G.B.'s, wenn der Aufseher den Jagdpachtbedingungen entsprechend mit Erlaubnis des Kreisdirektors bestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D1820393

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