Wenn sich die wegen Gefährdung der Sittlichkeit erfolgte Ausschließung der Öffentlichkeit nicht auch auf die Verkündung der Urteilsgründe erstreckt hat, ist es dann zulässig, aus den publizierten Gründen öffentlich Mitteilungen zu machen, selbst wenn diese geeignet sind, Ärgernis zu erregen?
Ist es zulässig, den in Fabriken beschäftigten jugendlichen Arbeitern die Vormittagspause in der Art zu gewähren, daß der Beginn ihrer Arbeitszeit um eine halbe Stunde hinausgerückt wird?
Kann in ein und derselben Handlung zugleich Kontrebande und Zuwiderhandlung gegen das Reichsgesetz, betreffend die Statistik des Warenverkehres vom 20. Juli 1879 durch unterlassene Anmeldung gesunden werden?
Genügt ein von dem preußischen Ministerialdirektor dahin unterzeichneter Strafantrag: "Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: ... (Name)" zur Verfolgung einer gegen den Minister gerichteten Beleidigung?
1. Darf eine an einen anwesenden Zeugen zu stellende Frage wegen thatsächlicher Unerheblichkeit zurückgewiesen werden?
2. Betrug. Kann darin, daß ein Gläubiger sich aus dem Vermögen seines zahlungsunfähigen Schuldners Befriedigung verschafft, eine Beschädigung des Vermögens der übrigen infolgedessen nicht volle Befriedigung erlangenden Gläubiger gefunden werden?
3. Vollstreckbarkeit schiedsmännischer Vergleiche.
4. Betrug. Steht, wenn der Inhaber eines noch nicht fälligen Wechsels sich aus dem Vermögen des zahlungsunfähigen Acceptanten durch Täuschung Befriedigung verschafft hat, der durch Art. 29 W.O. begründete Anspruch auf Sicherstellung der Annahme eines rechtswidrigen Vermögensvorteiles auf seiten des Wechselinhabers oder der Feststellung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Täuschung und der auf seiten der übrigen Gläubiger eingetretenen Vermögensbeschädigung entgegen?
Fällt es unter den Begriff des "Weiterbegebens" im Sinne des §. 6 des Gesetzes vom 8. Juni 1871, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien (R.G.Bl. S. 210), wenn ein im Auslande verkauftes ausländisches ungestempeltes Prämienlos im Inlande dem Käufer übergeben wird?