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Aktenzeichen 2399/90

Datum 04.11.1890

Leitsatz Kann in ein und derselben Handlung zugleich Kontrebande und Zuwiderhandlung gegen das Reichsgesetz, betreffend die Statistik des Warenverkehres vom 20. Juli 1879 durch unterlassene Anmeldung gesunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2330141

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