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Aktenzeichen 3221/90

Datum 16.12.1890

Leitsatz Was ist unter dem "Aufsammeln" von Dungstoffen im §. 25 des preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (G.S. S. 230) zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2570245

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