Aktenzeichen 2982/90
Datum 25.11.1890
Leitsatz 1. Darf eine an einen anwesenden Zeugen zu stellende Frage wegen thatsächlicher Unerheblichkeit zurückgewiesen werden? 2. Betrug. Kann darin, daß ein Gläubiger sich aus dem Vermögen seines zahlungsunfähigen Schuldners Befriedigung verschafft, eine Beschädigung des Vermögens der übrigen infolgedessen nicht volle Befriedigung erlangenden Gläubiger gefunden werden? 3. Vollstreckbarkeit schiedsmännischer Vergleiche. 4. Betrug. Steht, wenn der Inhaber eines noch nicht fälligen Wechsels sich aus dem Vermögen des zahlungsunfähigen Acceptanten durch Täuschung Befriedigung verschafft hat, der durch Art. 29 W.O. begründete Anspruch auf Sicherstellung der Annahme eines rechtswidrigen Vermögensvorteiles auf seiten des Wechselinhabers oder der Feststellung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Täuschung und der auf seiten der übrigen Gläubiger eingetretenen Vermögensbeschädigung entgegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2550236
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