Was versteht der §. 166 St.G.B.'s unter "Einrichtungen" einer der christlichen Kirchen oder anderer mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehender Religionsgesellschaften?
Stellt das vorsätzliche Verschweigen von Fehlern der verkauften Sache seitens des Verkäufers unter allen Umständen ein Unterdrücken einer wahren Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s dar?
1. Kann ein Betrug durch Täuschung des Prozeßrichters in der Weise verübt werden, daß beide Prozeßparteien einen unter ihnen bestehenden Rechtsstreit fingieren und so ein materiell unrichtiges Urteil erschleichen?
2. Ist eine solche Täuschung dem in gütergemeinschaftlicher Ehe lebenden Ehemanne zum Nachteile seiner Ehefrau durch II. 1. §. 380 Pr.A.L.R.'s gestattet?
Versteht das Gesetz vom 12. Juli 1887, betreffend den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter (R.G.Bl. S. 375), unter dem Ausdrucke "Butter" oder "Milchbutter" auch die unter dem Namen "Schmalz" im Verkehre befindliche gereinigte Butter?
Ist die Befugnis zur Verlesung von Erklärungen des Angeklagten aus §. 253 Abs. 1 St.P.O. davon abhängig, daß der Wortlant jener Erklärungen nach Maßgabe des §. 273 Abs. 3 a. a. O. festgestellt ist?
Ist nach dem preußischen Stempelgesetze vom 7. März 1822 und den im Bereiche seiner Gültigkeit hinzugetretenen Vorschriften der tarifmäßige Stempel für Kanfverträge über inländische Grundstücke stets nur einmal zu entrichten, wenn über dasselbe Grundstück eine schriftliche Punktation und danach unter wesentlich gleichen Bedingungen ein notarieller oder gerichtlicher Vertrag geschlossen ist?