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Aktenzeichen 2108/89

Datum 01.11.1889

Leitsatz Ist die Befugnis zur Verlesung von Erklärungen des Angeklagten aus §. 253 Abs. 1 St.P.O. davon abhängig, daß der Wortlant jener Erklärungen nach Maßgabe des §. 273 Abs. 3 a. a. O. festgestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C10A0023

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