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Aktenzeichen 1937/89

Datum 01.11.1889

Leitsatz Ist nach dem preußischen Stempelgesetze vom 7. März 1822 und den im Bereiche seiner Gültigkeit hinzugetretenen Vorschriften der tarifmäßige Stempel für Kanfverträge über inländische Grundstücke stets nur einmal zu entrichten, wenn über dasselbe Grundstück eine schriftliche Punktation und danach unter wesentlich gleichen Bedingungen ein notarieller oder gerichtlicher Vertrag geschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C10B0025

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