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Aktenzeichen 2330/80

Datum 12.11.1880

Leitsatz 1. Kann ein Betrug durch Täuschung des Prozeßrichters in der Weise verübt werden, daß beide Prozeßparteien einen unter ihnen bestehenden Rechtsstreit fingieren und so ein materiell unrichtiges Urteil erschleichen? 2. Ist eine solche Täuschung dem in gütergemeinschaftlicher Ehe lebenden Ehemanne zum Nachteile seiner Ehefrau durch II. 1. §. 380 Pr.A.L.R.'s gestattet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AFB40436

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