Hat nach §. 307 St.P.O. der Obmann der Geschworenen seine Unterschrift der Antwort auf jede einzelne Frage beizufügen, oder genügt die einmalige Unterschrift unter den Spruch als Ganzes?
1. Begründet die unterlassene Befragung des Angeklagten gemäß §. 256 St.P.O. die Revision?
2. Enthält es eine Verletzung des Princips der relativen Rechtskraft, wenn der erste Richter, nachdem auf Revision des Angeklagten die Sache an ihn zur erneuerten Verhandlung zurückgewiesen worden ist, von einzelnen der im ersten Urteil mit einer Gesamtstrafe belegten Handlungen freispricht, gleichwohl aber diese Gesamtstrafe in ihrem vollen Betrage wiederholt verhängt?
3. Sind Verteidigungsgründe des Angeklagten, welche dem Richter die Pflicht auferlegen, sich speciell darüber im Urteil auszusprechen, gemäß §. 273 Abs. 3 St.P.O. im Sitzungsprotokolle zu fixieren?
Ist es eine reformatio in pejus, wenn der Appellationsrichter auf die Appellation eines Angeklagten, welcher in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, eine Geldstrafe erkennt, welche höher ist, als sie nach dem Umwandlungsmaßstabe des §. 29 St.G.B.'s sein könnte?
Darf der Richter sich in den Gründen des freisprechenden Urteiles auf den Ausspruch beschränken, daß er den Angeklagten nach den Ergebnissen der Verhandlung der ihm zur Last gelegten That nicht überführt erachte?
Beginnt die Frist zur Stellung des Verfolgungsantrages wegen Ehebruches mit der Kenntnis von dem Ehebruche oder mit der Kenntnis von der Rechtskraft des Scheidungsurteiles?
Begeht der Inhaber einer Wohnung durch rechtswidrige Zueignung der einem früheren Mitbewohner gehörigen und von demselben mit der Absicht späterer Ansichnahme in der Wohnung zurückgelassenen Sache einen Diebstahl oder eine Unterschlagung?
Kann der Empfänger einer Zahlung an dem von dem Zahlenden aus Irrtum über die Höhe seiner Verbindlichkeit zu viel Bezahlten eine Unterschlagung begehen?
Kann eine Zwangsvollstreckung im Sinne des §. 288 St.G.B.'s auch dann als drohend angesehen werden, wenn von seiten des Gläubigers gegen den Schuldner ein Vollstreckungsantrag noch nicht gestellt ist?
Liegt Hehlerei vor, wenn das Erlangen der Sache mittels einer strafbaren Handlung von seiten des Hauptthäters mit dem Ansichbringen von seiten des Hehlers in demselben Rechtsgeschäfte zeitlich zusammenfällt?