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Aktenzeichen 1733/80

Datum 12.07.1880

Leitsatz 1. Begründet die unterlassene Befragung des Angeklagten gemäß §. 256 St.P.O. die Revision? 2. Enthält es eine Verletzung des Princips der relativen Rechtskraft, wenn der erste Richter, nachdem auf Revision des Angeklagten die Sache an ihn zur erneuerten Verhandlung zurückgewiesen worden ist, von einzelnen der im ersten Urteil mit einer Gesamtstrafe belegten Handlungen freispricht, gleichwohl aber diese Gesamtstrafe in ihrem vollen Betrage wiederholt verhängt? 3. Sind Verteidigungsgründe des Angeklagten, welche dem Richter die Pflicht auferlegen, sich speciell darüber im Urteil auszusprechen, gemäß §. 273 Abs. 3 St.P.O. im Sitzungsprotokolle zu fixieren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF4E0202

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