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Aktenzeichen 1670/80
Datum 02.07.1880
Leitsatz Hat nach §. 307 St.P.O. der Obmann der Geschworenen seine Unterschrift der Antwort auf jede einzelne Frage beizufügen, oder genügt die einmalige Unterschrift unter den Spruch als Ganzes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF4D0201
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