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Aktenzeichen 1319/80

Datum 12.07.1880

Leitsatz Ist es eine reformatio in pejus, wenn der Appellationsrichter auf die Appellation eines Angeklagten, welcher in erster Instanz zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist, eine Geldstrafe erkennt, welche höher ist, als sie nach dem Umwandlungsmaßstabe des §. 29 St.G.B.'s sein könnte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF4F0205

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