Ist in Preußen auch außer dem Falle der Subhastation, der Sequestration und Administration eine Beschlagnahme von Gebäuden im Sinne des §. 137 St.G.B.'s möglich?
Zur Anwendung des §. 246 St.G.B.'s ist der Dolus des Angeklagten festzustellen, wenn dieser denselben geleugnet hat. Daß der Angeklagte den Dolus geleugnet, ist auch dann anzunehmen, wenn sich diese Bestreitung aus einer in der Hauptverhandlung verlesenen Auslassung des Angeklagten ergiebt, welche er in einer über das der Anklage zu Grunde liegende Rechtsverhältnis ergangenen Civilprozeßsache abgegeben hat, wenn schon der Angeklagte in der Strafsache selbst es abgelehnt hat, sich über die Anklage zu erklären.
1. Kann das Thatbestandsmoment der rechtswidrigen Absicht bei der Urkundenfälschung in der festgestellten Absicht des Angeklagten gefunden werden, einem Konkurrenten im Gewerbebetriebe zur Erreichung eigenen Vorteiles die jenem andernfalls gebotene Benutzung eines Geschäftsvorteiles zu entziehen?
2. Setzt die Erheblichkeit einer Privaturkunde zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen voraus, daß das Rechtsverhältnis seiner Natur nach, sei es in vollem Umfange oder doch in bestimmten einzelnen Begriffsmerkmalen desselben, selbständig aus der Urkunde hervorgeht, oder genügt es, wenn die thatsächlichen Grundlagen des Rechtsverhältnisses in der Urkunde enthalten sind, so daß dasselbe auf den Grund der letzteren in Verbindung mit anderen Beweisen klar gestellt werden kann?
Eine Verletzung des §. 244 St.P.O. durch Ablehnung der Vernehmung von Zeugen, welche der Angeklagte nach seiner Angabe selbst geladen hatte, liegt nur dann vor, wenn angenommen werden kann, daß schon in der Hauptverhandlung erster Instanz behauptet oder konstatiert ist, daß die unmittelbare Ladung durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt ist.
1. Entspricht es dem Grundsatze der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung, daß Thatsachen auf Grund von Beweisaufnahmen festgestellt sind, welche nicht vor Gericht, sondern vor einer anderen Behörde stattgefunden haben?
2. In welcher Weise ist die Notwendigkeit unmittelbarer Beweiserhebung beim Beweise durch Sachverständige und durch Verlesung von Urkunden zu begrenzen?
Kann in der Vorspiegelung einer dem Vorspiegelnden nicht innewohnenden Absicht, in einer gewissen Weise zu handeln, die Vorspiegelung einer falschen Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s liegen?
1. Wann liegt bei dem Versuche der Fall des freiwilligen Rücktrittes vor?
2. Findet der §. 46 Ziff. 2 St.G.B.'s bei strafbaren Handlungen Anwendung, zu deren Thatbestande die Kenntnis desjenigen, gegen welchen dieselbe gerichtet ist, gehört?
1. Kann eine Täuschung schon darin gefunden werden, daß jemand zu den unwahren Angaben eines anderen schweigt?
2. Bildet Cession einer unsicheren Hypothek an Zahlungsstatt eine Vermögensbeschädigung?