Ist es zum Thatbestande der Nötigung erforderlich, daß die Gewalt gegen den zu Nötigenden selbst gerichtet war, oder kann auch -- und unter welchen Voraussetzungen -- eine gegen eine dritte Person verübte Gewalt genügen?
Beschränkt sich das gesetzliche Verbot, "öffentliche Wappen" enthaltende Warenzeichen behufs Erlangung des Markenschutzes in das Handelsregister einzutragen, auf inländische öffentliche Wappen?
Inwiefern ist in Preußen der einem Amtsgerichte zur unentgeltlichen Beschäftigung überwiesene Gerichtsassessor zur Stellung des Strafantrages wegen einer gegen das Amtsgericht begangenen Beleidigung befugt?
Ist die Strafvorschrift des §. 210 Nr. 2 K.O. ausgeschlossen, wenn ein Gemeinschuldner dem Konkursverwalter an Stelle eines von ihm vernichteten oder verheimlichten Handelsbuches eine wortgetrene Abschrift desselben vorlegt?
Steht der Beurteilung einer Straßenbahn mit Lokomotivbetrieb als einer Eisenbahn im Sinne der §§. 315. 316 St.G.B.'s der Umstand entgegen, daß die treibende Dampfmaschine nicht ein besonderes Gefährt, sondern einen Teil des die Personen (und Sachen) aufnehmenden Wagens bildet, oder daß das Bahupolizeireglement vom 30. November 1885 (R.G.Bl. S. 289) auf dieselben nicht Anwendung findet?
1. Welche Civilgerichte haben nach §. 17 der Militärstrafgerichtsordnung vom 3. April 1845 (preuß. G.S. 1845 S. 287 flg.), eingeführt im Bundesgebiete durch Verordnung vom 29. Dezember 1867 (B.G.Bl. S. 185), über militärische Vergehen zu entscheiden?
2. Zur Auslegung der §§. 114. 122 des Militärstrafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 (R.G.Bl. S. 174 flg.).
3. Können die Civilgerichte auf Arreststrafe erkennen?
1. Begeht der (bayerische) Postbote, welcher im Auftrage seiner vorgesetzten Behörde bei Überbringung von Postanweisungen auch die Gelder an die Adressaten zu übermitteln hatte, durch deren Aneignung Unterschlagung im Amte?
2. Ist §. 264 St.P.O. anzuwenden, wenn das Urteil -- abweichend vom Eröffnungsbeschlusse -- statt Verletzung mehrerer Strafgesetze oder mehrmaliger Verletzung besselben Strafgesetzes durch eine Handlung, reale Konkurrenz mehrerer Strafthaten annehmen will?
Wird das Vorhandensein einer Zolldefraudation dadurch ausgeschlossen, daß eine Ware mit unrichtiger Deklaration der Zollbehörde zur Revision vorgelegt wird?
Kommen bei Berechnung der im Grenzverkehre zollfrei zugelassenen Gewichtsmenge von zwei Kilogramm Fleisch auch solche Fleischarten in Betracht, deren Einfuhr verboten ist?