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Aktenzeichen 2730/87

Datum 06.12.1887

Leitsatz Ist die Strafvorschrift des §. 210 Nr. 2 K.O. ausgeschlossen, wenn ein Gemeinschuldner dem Konkursverwalter an Stelle eines von ihm vernichteten oder verheimlichten Handelsbuches eine wortgetrene Abschrift desselben vorlegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD810426

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