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Aktenzeichen 2887/87

Datum 22.12.1887

Leitsatz 1. Begeht der (bayerische) Postbote, welcher im Auftrage seiner vorgesetzten Behörde bei Überbringung von Postanweisungen auch die Gelder an die Adressaten zu übermitteln hatte, durch deren Aneignung Unterschlagung im Amte? 2. Ist §. 264 St.P.O. anzuwenden, wenn das Urteil -- abweichend vom Eröffnungsbeschlusse -- statt Verletzung mehrerer Strafgesetze oder mehrmaliger Verletzung besselben Strafgesetzes durch eine Handlung, reale Konkurrenz mehrerer Strafthaten annehmen will?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD840437

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