Führt die Unterlassung der nach §. 217 St.P.O. erforderlichen Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung auch dann zur Aufhebung des auf dieselbe ergangenen Urteiles, wenn letzteres nicht auf dieser Unterlassung sondern auf Säumnis des Verteidigers beruht?
1. Erfordert der Thatbestand eines von den zusammengerotteten Gefangenen mit vereinten Kräften unternommenen, gewaltsamen Ausbruches, daß alle Gefangene, welche sich zu diesem Zwecke vereinigt haben, auch an der Gewaltanwendung sich beteiligen?
2. Inwiefern kann in dem Gebrauche eines Nachschlüssels ein auf einen gewaltsamen Ausbruch gerichtetes Unternehmen der Gefangenen gefunden werden?
Inländische Gerichtsbarkeit gegen fremde Konsuln. Bedeutung der persönlichen Immunität der Konsuln von Verhaftung und Gefangenhaltung.
1871 (R.G.Bl. 1872 S. 95) Art. 3.
1. Unter welchen Voraussetzungen kommen in Bayern kirchliche Feiertage als allgemeine im Sinne der Vorschrift des §. 43 Abs. 2 St.P.O. in Betracht?
2. Fallen unter letztere auch die in Bayern als politischkirchliche Festtage zu feiernden Namens- und Geburtstage Ihrer Königl. Majestäten?
1. Kann die Zulässigkeit der polizeilichen Aufsicht bei der Beurteilung, welches von mehreren Gesetzen mit ungleicher Strafandrohung das schwerere sei, berücksichtigt werden?
2. Worin bestehen die für eine verbotene Verbindung erforderlichen Merkmale?
1. Ist §. 270 des preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851, betreffend das Abhalten vom Mit- oder Weiterbieten bei öffentlichen Versteigerungen, neben dem Reichsstrafgesetzbuche in Kraft geblieben?
2. Findet zwischen der Erpressung (§. 253 R.St.G.B.'s) und der Anstiftung zu dem Vergehen gegen §. 270 preuß. St.G.B.'s Gesetzeskonkurrenz statt?
Zum Begriffe der Urkundenfälschung. Kann in der Änderung des Datums eines unterzeichneten, unausgefüllten Vollmachtsformulares die Verfälschung einer zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen erheblichen Privaturkunde gefunden werden?
Versicherung an Eidesstatt. Sind die preußischen Universitäten, die Landesuniversität zu Rostock und die einzelnen Fakultäten dieser Universitäten Behörden und zur Abnahme einer Versicherung an Eidesstatt über die Antorschaft der ihnen von Bewerbern um die Doktorwürde eingereichten Dissertationen zuständig?