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Aktenzeichen 21/88

Datum 06.03.1888

Leitsatz 1. Ist §. 270 des preußischen Strafgesetzbuches vom 14. April 1851, betreffend das Abhalten vom Mit- oder Weiterbieten bei öffentlichen Versteigerungen, neben dem Reichsstrafgesetzbuche in Kraft geblieben? 2. Findet zwischen der Erpressung (§. 253 R.St.G.B.'s) und der Anstiftung zu dem Vergehen gegen §. 270 preuß. St.G.B.'s Gesetzeskonkurrenz statt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE320202

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